der Pro-Boot GmbH,
FN 248413p, LG Wels,
4853 Steinbach am Attersee, Seefeld 70
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Jegliche Lieferungen und Leistungen der Pro-Boot GmbH (kurz „PRO-BOOT“) an Kunden (kurz „KUNDE“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“).
Unter diese Lieferungen und Leistungen fallen insbesondere der Verkauf und das Reparieren, Warten, Einlagern, Kranen, Slippen von Booten und Anhängern gem. dem auf der Website www.pro-boot.at beschriebenen Leistungsspektrums, das Bewegen und Befestigen von Booten am Wasser und auf dem Land sowie das Erstellen von Angeboten und Kostenvoranschlägen, Begutachtungen usw. Dabei handelt es sich nur um eine unvollständige und beispielhafte Aufzählung.
Mit der Beauftragung anerkennt der KUNDE die Gültigkeit dieser AGB. Die AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.pro-boot.at.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erlangen keine Geltung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichende Regelungen zu diesen AGB gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Für Leistungen und Lieferungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese AGB nur insoweit, als die Verbraucherschutzgesetze nicht zwingend von diesen AGB abweichende Regelungen vorsehen.
2. Angebote / Kostenvoranschläge
Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und dergleichen von PRO-BOOT sind stets unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für Kataloge, Datenblätter und Werbematerialien sowie entsprechende Inhalte auf der Website.
Mündliche Auskünfte von PRO-BOOT etwa bei Besichtigungen sind stets unverbindlich. Der KUNDE kann aus mündlichen Auskünften von PRO-BOOT keinen Rechtsanspruch ableiten.
Im Hinblick auf den mit der Durchführung einer Besichtigung, der Erstellung eines Angebotes, eines Kostenvoranschlages sowie von Berichten und Dokumentationen gegenüber von Versicherungen und dergleichen verbundenen Arbeits-, Sach- und Reiseaufwand sind derartige Leistungen entgeltlich.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt mit der Annahme des Auftrags durch PRO-BOOT zustande bzw. wenn PRO-BOOT mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt.
Der KUNDE ist an seinen Auftrag bzw. seine Bestellung gebunden. Nachträgliche Änderungen durch den KUNDEN sind ausgeschlossen, es sei denn, diese werden von PRO-BOOT ausdrücklich schriftlich genehmigt. Diesfalls müsste der KUNDE den Aufwand für die Änderungen und entstehende Mehrkosten tragen.
PRO-BOOT trifft keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Nachteile aus dem Nicht-Vertragsabschluss durch PRO-BOOT, aus welchem Grund auch immer, werden von PRO-BOOT nicht ersetzt.
Eine Stornierung durch den KUNDEN berechtigt PRO-BOOT zu diversen Forderungen u.a. zur Geltendmachung eines Schadenersatzes, von Planungs- und Lagerkosten, des entgangenen Gewinns sowie zusätzlich zu einer Pönale von 5 % des Auftragswertes.
4. Vorleistungen und Anweisungen des KUNDEN
Leistungserbringung / Lieferung
Der KUNDE garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der an PRO-BOOT erteilten Anweisungen und sorgt rechtzeitig und auf eigene Kosten für die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Voraussetzungen. PRO-BOOT trifft in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Vom KUNDEN an PRO-BOOT übergebenen Vorleistungen, beigestellte Materialien, Seile, Gurte, Haken, Karabiner, Geräte und Konstruktionen müssen zur Leistungserbringung durch PRO-BOOT geeignet sein. PRO-BOOT trifft in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Der KUNDE garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Bootsanhänger, Slipwagen und dergleichen für das jeweilige Boot zugelassen sind, angemeldet und ausreichend versichert und in einem verkehrstauglichen Zustand sind und sämtlichen einschlägigen Vorschriften entsprechen. PRO-BOOT trifft in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Der KUNDE garantiert, dass die zur Verfügung gestellten bzw. genannten Bootsverankerungsplätze wie etwa Steganlagen oder Bojen in einem geeigneten und guten Zustand sind. PRO-BOOT trifft in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Der Kunde garantiert die Schwimmfähigkeit der an PRO-BOOT übergebenen Boote. Der Kunde garantiert die ausreichende Festigkeit der beim Slippen und Kranen der Boote zu verwendenden An- und Aufhängevorrichtungen und dergleichen. Für die Schwimmfähigkeit der an PRO-BOOT übergebenen Boote und die Festigkeit der beim Slippen und Kranen der Boote zu verwendenden An- und Aufhängevorrichtungen trifft PRO-BOOT keine Haftung.
Der KUNDE hat PRO-BOOT rechtzeitig über Gefahrenquellen sowie wesentliche Umstände etc. zu informieren, die für PRO-BOOT relevant sind. Dies betrifft insbesondere für von PRO-BOOT zum Kranen, zum Slippen oder zur Lagerung etc. übernommene Boote und Gegenstände und allenfalls darin befindliche Gegenstände oder Flüssigkeiten und dergleichen.
PRO-BOOT trifft keine Haftung für jegliche Gegenstände und auch Wertgegenstände, die sich im oder am Boot befinden, welches zum Kranen, zum Slippen, zur Reparatur, Wartung oder zur Lagerung etc. übernommen wurde.
PRO-BOOT ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Bei Verbrauchergeschäften muss dies im Einzelnen ausgehandelt werden.
Leistungs- und Lieferfristen sind unverbindlich und stellen keine Fixtermine dar. Insbesondere wegen Regen- bzw. Schlechtwetter kann es zu Verzögerungen kommen.
PRO-BOOT ist berechtigt, Anzahlungen und Vorauszahlungen zu verlangen und Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen, und diese gesondert zu verrechnen.
Der KUNDE wird von PRO-BOOT auf die erforderlichen, regelmäßigen Wartungen hingewiesen.
Bei Lieferung der Ware trägt der KUNDE die Kosten und das Risiko einer Lieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bereits mit der Anzeige der Liefer- bzw. Abholbereitschaft auf den KUNDEN über. Ab diesem Zeitpunkt ist PRO-BOOT auch berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen.
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gewerks und des Übergangs der Gefahr auf den KUNDEN ist der Zeitpunkt der Fertigstellung durch PRO-BOOT.
Bei Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen in der Sphäre des KUNDEN, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von PRO-BOOT zu vertretender Ereignisse (zB. Transport- und Verzollungsverzug, Störung von Transportwegen, Verkehrsstörungen, Transportschäden, Betriebsstörungen, Produktionsprobleme bzw. Produktionsausfall, Verzögerungen bei Lieferanten sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Mitarbeiters oder Zulieferers) verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen um die Dauer und Nachwirkungen dieser Umstände. PRO-BOOT hat das Recht, dadurch angefallene Verteuerungen und sonstige Kosten dem KUNDEN zu verrechnen bzw. allenfalls auch vom Vertrag zurückzutreten. Schäden bzw. sonstige Nachteile daraus können nicht gegenüber PRO-BOOT geltend gemacht werden.
5. Preise, Zahlung und Verzug
Die Preise werden in EURO angegeben. Alle Preisangaben verstehen sich im Zweifel netto ohne Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Die Preise sind wertgesichert nach dem VPI 2020.
Die Leistung von PRO-BOOT wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Preisangaben sind daher nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Zu dem von PRO-BOOT ausgewiesenen Preis kommen etwaige Verpackungs- und Transportkosten, Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstige derartige Kosten noch hinzu, die allesamt vom KUNDEN zu tragen sind.
Preisangaben für Boote verstehen sich im Zweifel ab Werft.
Eine fach- und umweltgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial sowie Altmaterial hat der KUNDE zu übernehmen. Übernimmt PRO-BOOT eine solche Leistung, so ist diese gesondert vom KUNDEN zu vergüten.
Die Preise können auch nach Vertragsabschluss im verhältnismäßigen Ausmaß angepasst werden, dies etwa bei Änderungen von gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Löhnen, Steuern, Wechselkursen sowie der Kosten für Energie, Transport, Material, Rohstoffe etc.
Der KUNDE ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu zahlen, sofern die Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen enthält. PRO-BOOT ist berechtigt, Teilzahlungen nach Maßgabe des Leistungsfortschritts zu verlangen. PRO-BOOT ist nicht verpflichtet, die Bezahlung seiner Leistungen über eine Versicherung des KUNDEN abzuwickeln.
Ist der KUNDE mit seinen eigenen Vorleistungen bzw. mit der Annahme der Leistungen von PRO-BOOT in Verzug, so hat er alle daraus resultierenden Nachteile, Aufwände, Lager- und sonstige Kosten auf Seiten von PRO-BOOT zu tragen. PRO-BOOT ist in diesem Fall berechtigt, solange keine weiteren Leistungen an den KUNDEN zu erbringen, solange dieser in Verzug ist; der KUNDE kann daraus keinerlei Ansprüche insb. wegen erlittener Nachteile geltend machen. Die gesetzlichen Rechte von PRO-BOOT (insb. Rücktritt und Schadenersatz) bleiben davon unberührt.
Gerät der KUNDE mit einer Zahlung in Verzug, so verpflichtet sich der KUNDE, daraus entstehende Verzugszinsen, Mahn- und Bearbeitungsgebühren, Kosten eines Inkassobüros, Rechtsanwaltskosten usw. zu bezahlen. An Mahnkosten werden pauschal EUR 40,00 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Durch den Verzug verliert der KUNDE bereits zugesagte Rabatte und sonstige Vergünstigungen; noch nicht fällige Forderungen werden sofort fällig. PRO-BOOT ist in diesem Fall berechtigt, solange keine weiteren Leistungen an den KUNDEN zu erbringen, solange dieser in Verzug ist; der KUNDE kann daraus keinerlei Ansprüche insb. wegen erlittener Nachteile geltend machen. Die gesetzlichen Rechte von PRO-BOOT (insb. Rücktritt und Schadenersatz) bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, aller sonstigen Kosten usw. bleiben die gelieferten bzw. montierten Waren im Eigentum von PRO-BOOT.
Eine Weiterveräußerung durch den KUNDEN ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch PRO-BOOT zulässig. In diesem Fall tritt an Stelle des Eigentumsvorbehalts die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung des KUNDEN gegen den gegenüber PRO-BOOT namhaft zu machenden Dritten.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren mit anderen Waren steht PRO-BOOT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Leistung bzw. Waren zum Wert der anderen, durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen Sache zu.
Im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt entstehende Kosten seitens PRO-BOOT hat der KUNDE zu ersetzen.
7. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
PRO-BOOT leistet dafür Gewähr, dass die Leistung und die Ware die schriftlich vereinbarten bzw. gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
Geringfügige Abweichungen, bspw. eine leichte Farbabweichung, Abweichungen zum Produktkatalog, zu Produktfotos, Produktbeschreibungen, Darstellungen auf der Website, Mustern oder ausgestellten Waren oder sonstige dem KUNDEN zumutbare Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtungen durch PRO-BOOT stellen keinen Mangel dar. Handelsübliche, bspw. in einer NORM geduldete Toleranzen bzw. Abweichungen und nur unerhebliche Einschränkungen der Verwendbarkeit und dergleichen unterliegen ebenfalls keiner Gewährleistung.
Behelfs- und Notreparaturen und Reparaturen an alten bzw. desolaten Booten und Gewerken können nur zur Überbrückung dringender Notfälle dienen. Dementsprechend ist auch die Gewährleistung für eine Schwimmfähigkeit des Bootes bzw. Dichtheit des Gewerks nicht gegeben und wird dafür jegliche Haftung ausgeschlossen. Es wird eine umgehende und vollständige Reparatur empfohlen. Ebenso kann für eine Dichtheitsüberprüfung von Booten keine Haftung übernommen werden.
Wird eine Leistung nach Anforderungen und Plänen des KUNDEN erbracht, gibt also der KUNDE etwa das zu verwendende Material oder die Art der Ausführung vor, so erstreckt sich die Gewährleistung nur auf eine bedingungsgemäße Ausführung. PRO-BOOT übernimmt keine darüberhinausgehende Haftung, auch nicht betreffend eine allfällige Prüf- und Hinweispflicht.
Der KUNDE verpflichtet sich, das Gewerk bzw. die Ware bei Übergabe unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und einen Mangel binnen 7 Tagen ab Übergabe schriftlich mit genauer Bezeichnung des angeblichen Mangels bei PRO-BOOT anzuzeigen. Wird der Mängel nicht vollständig oder rechtzeitig angezeigt, so gelten die Ware und die Leistung als genehmigt und Gewährleistungs- bzw. sonstige Haftungsansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen. Diese Rechtsfolge gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Eine allfällige Mängelbehebung durch PRO-BOOT stellt kein Anerkenntnis dar. Der KUNDE hat u.a. die Mangelhaftigkeit und den Umstand, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, zu beweisen. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird für Unternehmer ausgeschlossen.
Der KUNDE muss Gewährleistungsansprüche bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend machen. Für Verbraucher gelten die zwingenden, gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des KUNDEN selbst oder nicht autorisierter Dritter bzw. bei Nichtbeachtung von Anweisungen von PRO-BOOT. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Fehler, die auf eine Überbeanspruchung, nachlässige oder unrichtige Behandlung, Bearbeitung, Montage und Lagerung, fehlende Wartung oder auf eine unsachgemäße, vertrags- oder bestimmungswidrige Verwendung und dergleichen zurückzuführen sind. Darüber hinaus erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Mängel, die auf einen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
PRO-BOOT haftet für Schäden und sonstige Nachteile nur dann, wenn diese von PRO-BOOT grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an Sachen, die PRO-BOOT zur Bearbeitung übernommen hat. Eine Haftung für mittelbare oder indirekte Schäden, Montagekosten, Folge- oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden und Schäden aus den Ansprüchen Dritter usw. wird gänzlich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die zwingenden Bestimmungen des PHG.
Der Beweis einer Haftung und einer zumindest groben Fahrlässigkeit obliegt dem KUNDEN. Die diesbezügliche Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der KUNDE muss jegliche Schadenersatz- und Haftungsansprüche bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis bzw. der Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens gerichtlich geltend machen, jedenfalls aber bis spätestens 2 Jahre nach Übergabe der Ware bzw. nach Fertigstellung der Leistungserbringung. Für Verbraucher gelten die zwingenden, gesetzlichen Fristen zur Geltendmachung eines Schadenersatzes bzw. einer Haftung.
Sollte eine Gewährleistungs- oder Ersatzpflicht von PRO-BOOT begründet werden können, so wird diese der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert bzw. Netto-Kaufpreis beschränkt.
Bei unberechtigter Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüchen hat der KUNDE die PRO-BOOT entstandenen Aufwände und Kosten zu ersetzen.
8. Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die DSGVO, werden eingehalten. Die Datenschutzerklärung von PRO-BOOT und weitere Informationen über die Auskunfts- und Löschungsrechte des KUNDEN befinden sich auf www.pro-boot.at/datenschutz.
Der KUNDE stimmt zu, dass seine Daten, insb. die persönlichen Daten des Ansprechpartners beim KUNDEN für Zwecke der Abwicklung der Geschäftsbeziehung und internen Darstellung regelmäßig auch auf elektronischem Wege verarbeitet werden dürfen.
9. Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung
Dem KUNDEN kommt kein Zurückbehaltungsrecht Eine Mängeleinrede des KUNDEN entbindet diesen nicht von der Pflicht, rechtzeitig Zahlung zu leisten. Dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN gegen die Forderungen von PRO-BOOT ist ausgeschlossen. Dies gilt aber bei Verbrauchergeschäften nicht für den Fall, dass PRO-BOOT zahlungsunfähig wäre oder für Gegenforderungen des KUNDEN, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des KUNDEN stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von PRO-BOOT anerkannt worden wären.
Der KUNDE darf Forderungen gegen PRO-BOOT nicht abtreten.
10. Höhere Gewalt
PRO-BOOT haftet nicht für Nachteile aus einem Ereignis höherer Gewalt.
Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen bspw. Natur- und Wetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben, Felssturz oder Lawinen- und Murenabgänge, Feuer, bewaffnete Auseinandersetzungen, Krieg, behördliche Eingriffe, Sperren und Verbote, Energie- und Rohstoffmangel, Epidemien und Pandemien, Lockdowns, Streik, Arbeitskonflikte usw.
11. Verkürzung über die Hälfte, Irrtum
Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gem. § 934 ABGB ist ausgeschlossen.
Eine Anfechtung wegen Irrtums ist ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
12. Schutzrechte, Geheimhaltung Geschäftsgeheimnis
Angebote, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Muster, Datenblätter, technische Spezifikationen usw. von PRO-BOOT bleiben auch nach Übergabe an den KUNDEN das geistige Eigentum von PRO-BOOT. Jede Verwendung, gänzliche oder teilweise Weitergabe, Vervielfältigung, Offenlegung an Dritte, etc. ist verboten und bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch PRO-BOOT.
Sollte der KUNDE im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung Kenntnis von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen von PRO-BOOT erlangen, so hat er diese streng geheim zu halten und darf diese keinesfalls an Dritte weitergeben.
Erfolgt die Leistungserbringung durch PRO-BOOT entsprechend den Vorgaben des KUNDEN, so hält der KUNDE PRO-BOOT insofern schad- und klaglos, als mit den Anweisungen, Plänen usw. des KUNDEN keine gewerblichen Schutzrechte oder Sonderschutzrechte Dritter verletzt werden.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem KUNDEN und PRO-BOOT ist ausschließlich das für A-4840 Vöcklabruck örtlich und sachlich zuständige Gericht. PRO-BOOT hat jedoch auch das Recht, am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von PRO-BOOT. Vertragssprache ist Deutsch.
14. Sonstige Bestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und die ungültigen oder sonst unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommen.
PRO-BOOT ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Druck- und Satzfehler, Schreib- und Rechenfehler in diesen AGB jederzeit zu korrigieren. Dem KUNDEN erwächst daraus kein Anspruch.
Stand: Jänner 2026
PRO-Boot GmbH
Seefeld 70
4853 Steinbach am Attersee
Tel.: +43 664 44 36 434
verkauf@atterboot.at
www.pro-boot.at
www.atterboot.at
Mo. bis Fr.
09:00–17:00 Uhr
Samstag und außerhalb unserer Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
Zustellung auf Anfrage.
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